Weitere Leistungen in der Übersicht
Energieausweis
Der Energieausweis wird ab 1. Juli 2008 stufenweise nach Gebäudeart und Baualter verpflichtend. Der Eigentümer muss dann bei Vermietung und Verkauf seiner Immobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern zugänglich machen. Für Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt worden sind, sollen die Ausweise ab dem 1. Juli 2008 und für später errichtete Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009 Pflicht werden. Hier können Sie online einen Verbrauchsausweis bestellen
Flächenberechnung
Wir führen Aufmaße vor Ort durch und berechnen sowohl Wohnflächen gemäß Wohnflächenverordnung (WoFIV) als auch Nutzflächen nach z.B. DIN 277 oder nach GIF. Weitere Informationen über Flächenberechnungen erhalten Sie hier
Individuelle Beratung
Sonstige Leistungen rund um das Thema Immobilienbegutachtung erhalten Sie durch eine individuelle Beratung. Weitere Informationen über eine individuelle Beratung erhalten Sie hier
